Die Entsorgung von Säuren und Laugen unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Beispielsweise darf die Sammlung nur in speziellen Behältnissen erfolgen. Sie sind zudem in spezielle chemisch-physikalische Behandlungsanlagen einzuliefern, wo auch eine entsprechende Dokumentation erfolgt bzw. Nachweise für Behörden erstellt werden. GENVER® kümmert sich für Sie darum.